{"id":196,"date":"2010-02-20T22:22:40","date_gmt":"2010-02-20T22:22:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fleetkonzepte.de\/web\/?page_id=3"},"modified":"2020-10-06T12:53:44","modified_gmt":"2020-10-06T10:53:44","slug":"leistungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fleetkonzepte.de\/web\/leistungen\/","title":{"rendered":"Unfallschaden"},"content":{"rendered":"\n<h1>Unfall?<\/h1>\t\t\t\n\t\t\t\t<p>Kennen Sie Ihre Rechte?&nbsp; Was steht Ihnen zu?&nbsp; Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?<br>Nutzen Sie uns als Ansprechpartner zur Vermittlung qualifizierten Rechtsanw\u00e4lten mit Erfahrungen im Unfall und Verkehrsrecht. &nbsp;Als Partner des Autohauses ist FleetKonzeptE Ihre ausgelagerte Abteilung f\u00fcr das technische und kaufm\u00e4nnische Schadensmanagement.<br>Sprechen Sie mit uns!<\/p>\n\t<p>Beispielhaft stellen wir Ihnen folgende allgemeine Informationen zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n<h3>Das steht dem Gesch\u00e4digten zu:<\/h3>\n\t\t\t\t\t\t\t\t 1. Der freie Sachverst\u00e4ndige\n\t\t\t\t<p>Im Haftpflichtschadenrecht gilt, dass der Gesch\u00e4digte zur Feststellung der Schadensh\u00f6he und zur Festlegung des optimalen Reparaturweges einen freien und unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen auf Kosten des Sch\u00e4digers bzw. dessen Versicherung beauftragen darf.<br>Nach der schadenrechtlichen Grundidee darf der Gesch\u00e4digte einen Sachverst\u00e4ndigen zu Hilfe nehmen, damit er als Gesch\u00e4digter die H\u00f6he seines Schadens beziffern kann und auch Informationen \u00fcber den korrekten Reparaturweg bzw. eventuell eintretende Wertminderung erh\u00e4lt. Mit diesem Wissen kann er dann gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt in die Diskussion mit der Sch\u00e4digerversicherung um den korrekten Schadenersatz gehen. Begr\u00fcndet wird das Recht des Gesch\u00e4digten, einen Sachverst\u00e4ndigen herbeizuziehen, mit zwei Kernargumenten.<\/p>\n<ol>\n<li>Der Gesch\u00e4digte ist in der Regel &nbsp;technisch nicht vorgebildet, auf Seiten der Versicherung ist jedoch eine Reihe von Technikern besch\u00e4ftigt. Um auf gleicher Augenh\u00f6he zu verhandeln, darf der Gesch\u00e4digte einen freien Sachverst\u00e4ndigen auf Kosten des Gegners einschalten.<\/li>\n<li>Es widerspricht unserem Rechtssystem, dass der Sch\u00e4diger die H\u00f6he des Schadenersatzes allein bestimmen darf. Nichts anderes geschieht jedoch, wenn Versicherer selbst einen technischen Angestellten f\u00fcr die Schadensermittlung einsetzt. Auch dann, wenn die hinter dem Sch\u00e4diger stehende Versicherung einen unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen beauftragt, kommt diese Schadensfeststellung aus der Sph\u00e4re des Sch\u00e4digers. Auch darauf braucht sich der Gesch\u00e4digte nicht einzulassen.<br>Ein freier Sachverst\u00e4ndiger sollte im Regelfall dann eingeschaltet werden, wenn die H\u00f6he des Fahrzeugschadens \u20ac 800,- \u00fcbersteigt!<\/li>\n<\/ol>\n\t\t\t\t\t\t\t\t2. Der Mietwagen\n\t\t\t\t<p>Nach oft v\u00f6llig unterschiedlicher Rechtsprechung der Gerichte hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 07.05.1996 (Az.: VI ZR 138\/95) f\u00fcr Klarheit gesorgt:<br>\u201eDer bei einem Verkehrsunfall Gesch\u00e4digte verst\u00f6\u00dft im Regelfall nicht gegen seine Pflicht zur Geringhaltung des Schadens, wenn er ein Ersatzfahrzeug zu einem im Rahmen der so genannten Unfallersatztarife g\u00fcnstigen Tarif anmietet.\u201c<br>Nach Rechtsprechung des BGH, braucht der Gesch\u00e4digte vor der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges nicht erst eine Art Marktforschung zu betreiben, um das preisg\u00fcnstigste Mietwagenunternehmen ausfindig zu machen. H\u00e4lt sich der Tarif im Rahmen des \u00dcblichen, so sind ihm die hiermit verbundenen Kosten ungek\u00fcrzt vom Sch\u00e4diger zu ersetzen. Nur dann, wenn f\u00fcr den Gesch\u00e4digten ohne weiteres erkennbar ist, dass das von ihm ausgew\u00e4hlte Unternehmen Tarifs\u00e4tze verlangt, die au\u00dferhalb des \u00dcblichen liegen, darf er einen Mietvertrag zu solchen Bedingungen nicht auf Kosten des Sch\u00e4digers abschlie\u00dfen.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t3. Der Nutzungsausfall\n\t\t\t\t<p>Die Nutzungsausfall-Entsch\u00e4digung ist eine Alternative zum Mietwagen. Der Gesch\u00e4digte soll daf\u00fcr entsch\u00e4digt werden, dass er sein Auto vor\u00fcbergehend nicht nutzen kann. Der Nutzungswille wird dadurch dokumentiert, dass das besch\u00e4digte Fahrzeug instand gesetzt wird oder dass ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird. Dies ist der Grund, warum Reparaturbescheinigungen oder die Fotokopie des neuen Fahrzeugscheins vorzulegen sind. Die H\u00f6he der Nutzungsausfallentsch\u00e4digung wird regelm\u00e4\u00dfig an der Sanden\/Danner-Tabelle orientiert, die j\u00e4hrlich neu aufgelegt wird.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t4. Wertminderung\n\t\t\t\t<p>Unfallgesch\u00e4digte, deren Fahrzeug noch nicht \u00e4lter als f\u00fcnf Jahre und unter 100.000 km gelaufen ist, haben Anspruch auf eine von einem freien Sachverst\u00e4ndigen ermittelte Wertminderung.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t5. Abrechnung auf Neuwagenbasis\n\t\t\t\t<p>Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung hat ein Gesch\u00e4digter Anspruch auf einen Neuwagen, wenn sein verunfalltes Fahrzeug:<\/p>\n<ol>\n<li>noch keinen Monat alt ist<\/li>\n<li>unter 1 000 km gelaufen ist<\/li>\n<li>ein erheblicher Schaden vorliegt<\/li>\n<\/ol>\n\t\t\t\t\t\t\t\t6. Restwert \u201eWrack\u201c\n\t\t\t\t<p>Entscheidung des BGH vom 06.04.1993 (Az.: VI ZR 181\/92, NJW 1993, 1849):<br>\u201eDer Gesch\u00e4digte darf bei Aus\u00fcbung der Ersetzungsbefugnis des \u00a7 249 Satz 2 BGB die Ver\u00e4u\u00dferung seines besch\u00e4digten Fahrzeugs grunds\u00e4tzlich zu demjenigen Preis vornehmen, den ein von ihm eingeschalteter Sachverst\u00e4ndiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat. Auf h\u00f6here Ankaufpreise spezieller Restwertaufk\u00e4ufer braucht er sich in aller Regel nicht verweisen zu lassen.\u201c<br>Ein Verkauf zum gutachterlich festgestellten Restwert ist also ohne R\u00fcckfrage bei der gegnerischen Versicherung m\u00f6glich. Nur vor Verkauf vorliegende \u00dcberangebote sind zu beachten, diese m\u00fcssen allerdings auch konkret sein. Der allgemeine Hinweis, dass am Markt h\u00e4ufig ein h\u00f6herer Preis zu erzielen sei, reicht nicht aus.<\/p>\n\t<h3>Was bedeutet das alles f\u00fcr Sie?<\/h3>\n<p>Autohaus, Werkstatt, Sachverst\u00e4ndiger, Mietwagenunternehmen, Abschleppbetrieb sowie Rechtsanwalt sind Partner des Kunden\/Gesch\u00e4digten in der Beseitigung von Unfallfolgen. Jeder hat \u2013 zur Befriedigung der Interessen des Kunden \u2013 seinen Teil beizutragen und nicht untereinander in Konkurrenz zu treten.<\/p>\nDie FleetKonzeptE sowie deren Vertragsanw\u00e4lte und Empfehlungspartner gelten als Experten in der Schadenregulierung. Die empfohlenen Rechtsanw\u00e4lte verf\u00fcgen \u00fcber hervorragende Fachkenntnisse im Schadenersatzrecht. Unsere Vertragsanw\u00e4lte und Empfehlungspartner vertreten mit Nachdruck die Interessen des Gesch\u00e4digten und verhelfen ihm schnell und unb\u00fcrokratisch zu seinem Recht.<br>\nF\u00fcr uns ist es selbstverst\u00e4ndlich, dass Rechnungen der an der Beseitigung der Unfallfolgen beteiligten Unternehmen so schnell wie m\u00f6glich (mit eingehenden Schadenersatzleistungen des Versicherers) ausgeglichen werden. Wir arbeiten \u201e\u00e0 jour\u201c \u2013 bei uns bleiben keine Vorg\u00e4nge liegen!\n<p>Wir geben die zusammengestellten Informationen schnellstm\u00f6glich zum Rechtsanwalt Ihres Vertrauens weiter und unterst\u00fctzen diesen in technischer und kaufm\u00e4nnischer Hinsicht gegebenenfalls unter Einschaltung versierter Mitarbeiter. &nbsp;Wenn dem eintrittspflichtigen Versicherer Zahlungsfristen gesetzt werden, so werden diese ernst genommen und \u00fcberwacht. Nach Fristablauf werden dann die berechtigten Anspr\u00fcche des Gesch\u00e4digten konsequent schnell eingeklagt. Diese Vorgehensweise unserer Vertragsanw\u00e4lte und Empfehlungspartner hat sich auch bei den Versicherern herumgesprochen mit der Folge, dass in der Regel ohne Verzug bezahlt wird!<\/p>\n<h3>Die Funktion des Rechtsanwalts<\/h3>\nDurchsetzen kann man immer nur, was man auch kennt. Der Rechtsanwalt als Berater und Vertreter des Gesch\u00e4digten muss das Verkehrsunfallrecht genauestens kennen. Versicherer bezahlen grunds\u00e4tzlich nur den Schaden, den der Gesch\u00e4digte auch geltend gemacht und belegt hat. Der Gesch\u00e4digte ist mehr denn je darauf angewiesen, dass er einen kompetenten Verkehrsrechtsanwalt mit der Unfallschadenregulierung beauftragt, anderenfalls l\u00e4uft er Gefahr, keinen oder nur einen Teil des ihm zustehenden Schadenersatzes zu erhalten.<br>\nUmfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Verkehrsrechts erwirbt man als Jurist im Regelfall nicht im Studium und Ausbildung. Nur durch eine sp\u00e4tere eigenverantwortliche Spezialisierung auf Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht kann ein Rechtsanwalt den Gesch\u00e4digten belegbar kompetent beraten und erfolgreich vertreten.<br>\nDem Gesch\u00e4digten steht das Recht zu, zur Regulierung seiner Ersatzanspr\u00fcche den Anwalt seines Vertrauens einzuschalten. Dieses Recht ist unverzichtbar.\n<p>Welche Anspr\u00fcche dem Gesch\u00e4digten zustehen, k\u00f6nnen angesichts der \u00fcberwiegend durch Richterrecht entwickelten Regulierungsgrunds\u00e4tze nur Spezialisten beurteilen, welche die zugeh\u00f6rige Rechtsprechung der Gerichte, besonders die des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte, mindestens so gut kennen, wie die Spezialisten der Versicherer.<\/p>\nAnderenfalls fehlt es an der notwendigen \u201cWaffengleichheit\u201c. Theoretische Rechtskenntnisse alleine reichen allerdings nur selten aus, um die Schadensf\u00e4lle schnell und wirtschaftlich vern\u00fcnftig im Interesse des Mandanten regulieren zu k\u00f6nnen. Genaue Kenntnisse sind vielmehr \u201enur\u201c die Voraussetzung daf\u00fcr, dass der Rechtsanwalt dem Gesch\u00e4digten wirklich helfen kann.<br>\nEine straff gef\u00fchrte Kanzleiorganisation mit exakter Fristen\u00fcberwachung ist ebenso notwendig, wie Erfahrungen auf dem \u201eRegulierungsmarkt\u201c, professionelle Kontakte zu unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen unterschiedlicher Fachrichtungen und \u00fcberregionaler Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen.\n<p>Wir haben viele Kontakte zu entsprechend qualifizierten Rechtsanw\u00e4lten. Seit Jahren ist einer der Schwerpunkte unseres Unternehmens die Dienstleistung f\u00fcr Autoh\u00e4user.<\/p>\n<p>Die FleetKonzeptE vermittelt Ihnen kompetente Partner f\u00fcr die Schadensregulierung und Betreibung der Schadenersatzforderungen.<\/p>\n<p>Sprechen Sie mit uns, wir k\u00f6nnen helfen \u2026<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unfall? Kennen Sie Ihre Rechte?&nbsp; Was steht Ihnen zu?&nbsp; Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?Nutzen Sie uns als Ansprechpartner zur Vermittlung qualifizierten Rechtsanw\u00e4lten mit Erfahrungen im Unfall und Verkehrsrecht. &nbsp;Als Partner des Autohauses ist FleetKonzeptE Ihre ausgelagerte Abteilung f\u00fcr das technische und kaufm\u00e4nnische Schadensmanagement.Sprechen Sie mit uns! Beispielhaft stellen wir Ihnen folgende allgemeine Informationen zur [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":1,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"site-sidebar-layout":"default","site-content-layout":"default","ast-site-content-layout":"default","site-content-style":"default","site-sidebar-style":"default","ast-global-header-display":"","ast-banner-title-visibility":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"disabled","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"","footer-sml-layout":"","theme-transparent-header-meta":"default","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"default","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","astra-migrate-meta-layouts":"default","ast-page-background-enabled":"default","ast-page-background-meta":{"desktop":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"ast-content-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.fleetkonzepte.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/196"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.fleetkonzepte.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.fleetkonzepte.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fleetkonzepte.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fleetkonzepte.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=196"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.fleetkonzepte.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/196\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":831,"href":"https:\/\/www.fleetkonzepte.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/196\/revisions\/831"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.fleetkonzepte.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=196"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}