Unfall?

Kennen Sie Ihre Rechte?  Was steht Ihnen zu?  Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?
Nutzen Sie uns als Ansprechpartner zur Vermittlung qualifizierten Rechtsanwälten mit Erfahrungen im Unfall und Verkehrsrecht.  Als Partner des Autohauses ist FleetKonzeptE Ihre ausgelagerte Abteilung für das technische und kaufmännische Schadensmanagement.
Sprechen Sie mit uns!

Beispielhaft stellen wir Ihnen folgende allgemeine Informationen zur Verfügung:

Das steht dem Geschädigten zu:

Was bedeutet das alles für Sie?

Autohaus, Werkstatt, Sachverständiger, Mietwagenunternehmen, Abschleppbetrieb sowie Rechtsanwalt sind Partner des Kunden/Geschädigten in der Beseitigung von Unfallfolgen. Jeder hat – zur Befriedigung der Interessen des Kunden – seinen Teil beizutragen und nicht untereinander in Konkurrenz zu treten.

Die FleetKonzeptE sowie deren Vertragsanwälte und Empfehlungspartner gelten als Experten in der Schadenregulierung. Die empfohlenen Rechtsanwälte verfügen über hervorragende Fachkenntnisse im Schadenersatzrecht. Unsere Vertragsanwälte und Empfehlungspartner vertreten mit Nachdruck die Interessen des Geschädigten und verhelfen ihm schnell und unbürokratisch zu seinem Recht.
Für uns ist es selbstverständlich, dass Rechnungen der an der Beseitigung der Unfallfolgen beteiligten Unternehmen so schnell wie möglich (mit eingehenden Schadenersatzleistungen des Versicherers) ausgeglichen werden. Wir arbeiten „à jour“ – bei uns bleiben keine Vorgänge liegen!

Wir geben die zusammengestellten Informationen schnellstmöglich zum Rechtsanwalt Ihres Vertrauens weiter und unterstützen diesen in technischer und kaufmännischer Hinsicht gegebenenfalls unter Einschaltung versierter Mitarbeiter.  Wenn dem eintrittspflichtigen Versicherer Zahlungsfristen gesetzt werden, so werden diese ernst genommen und überwacht. Nach Fristablauf werden dann die berechtigten Ansprüche des Geschädigten konsequent schnell eingeklagt. Diese Vorgehensweise unserer Vertragsanwälte und Empfehlungspartner hat sich auch bei den Versicherern herumgesprochen mit der Folge, dass in der Regel ohne Verzug bezahlt wird!

Die Funktion des Rechtsanwalts

Durchsetzen kann man immer nur, was man auch kennt. Der Rechtsanwalt als Berater und Vertreter des Geschädigten muss das Verkehrsunfallrecht genauestens kennen. Versicherer bezahlen grundsätzlich nur den Schaden, den der Geschädigte auch geltend gemacht und belegt hat. Der Geschädigte ist mehr denn je darauf angewiesen, dass er einen kompetenten Verkehrsrechtsanwalt mit der Unfallschadenregulierung beauftragt, anderenfalls läuft er Gefahr, keinen oder nur einen Teil des ihm zustehenden Schadenersatzes zu erhalten.
Umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Verkehrsrechts erwirbt man als Jurist im Regelfall nicht im Studium und Ausbildung. Nur durch eine spätere eigenverantwortliche Spezialisierung auf Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht kann ein Rechtsanwalt den Geschädigten belegbar kompetent beraten und erfolgreich vertreten.
Dem Geschädigten steht das Recht zu, zur Regulierung seiner Ersatzansprüche den Anwalt seines Vertrauens einzuschalten. Dieses Recht ist unverzichtbar.

Welche Ansprüche dem Geschädigten zustehen, können angesichts der überwiegend durch Richterrecht entwickelten Regulierungsgrundsätze nur Spezialisten beurteilen, welche die zugehörige Rechtsprechung der Gerichte, besonders die des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte, mindestens so gut kennen, wie die Spezialisten der Versicherer.

Anderenfalls fehlt es an der notwendigen “Waffengleichheit“. Theoretische Rechtskenntnisse alleine reichen allerdings nur selten aus, um die Schadensfälle schnell und wirtschaftlich vernünftig im Interesse des Mandanten regulieren zu können. Genaue Kenntnisse sind vielmehr „nur“ die Voraussetzung dafür, dass der Rechtsanwalt dem Geschädigten wirklich helfen kann.
Eine straff geführte Kanzleiorganisation mit exakter Fristenüberwachung ist ebenso notwendig, wie Erfahrungen auf dem „Regulierungsmarkt“, professionelle Kontakte zu unabhängigen Sachverständigen unterschiedlicher Fachrichtungen und überregionaler Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen.

Wir haben viele Kontakte zu entsprechend qualifizierten Rechtsanwälten. Seit Jahren ist einer der Schwerpunkte unseres Unternehmens die Dienstleistung für Autohäuser.

Die FleetKonzeptE vermittelt Ihnen kompetente Partner für die Schadensregulierung und Betreibung der Schadenersatzforderungen.

Sprechen Sie mit uns, wir können helfen …

Kontakt zu uns
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